1. Ablauf
Ein Studium umfasst bei einem Studiengang mit 60 Credit Points (ECTS) eine Regelstudienzeit von 2 Fachsemestern, mit 90 Credit Points (ECTS) eine Regelstudienzeit von 3 Fachsemestern und mit 120 Credit Points (ECTS) eine Regelstudienzeit von 4 Fachsemestern. Der Umfang in Credit Points (ECTS) ist entsprechend Ihrer Studiengangsauswahl.
Der Studienfortschritt erfolgt internetbasiert über den E-Campus der SRH Fernhochschule. Die/der Studierende hat selbst dafür Sorge zu tragen, dass sie/er über die technisch notwendigen Komponenten (Hard- und Software) verfügt, die den Anforderungen zur Teilnahme am E-Campus der SRH Fernhochschule entsprechen.
2. Durchführung des Studiums
Die Durchführung des Studiums richtet sich nach der jeweils gültigen Studien- und Prüfungsordnung sowie der zugehörigen aktuell gültigen Durchführungsverordnung, welche Bestandteil des Studienvertrags sind.
3. Urlaubssemester
In Fällen von Hinderungsgründen kann ein Urlaubssemester für die Dauer von sechs Kalendermonaten beantragt werden. Das Urlaubssemester beginnt jeweils zum ersten Tag des Kalendermonats, der auf die Antragstellung folgt. Ohne Angabe von Gründen sind bis zu zwei Urlaubssemester möglich. Weitere Urlaubssemester können bei Nachweis von Schutzzeiten (z. B. Mutterschutz, Elternzeit, Pflegezeit) gewährt werden.
Während eines Urlaubssemesters ruhen die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag sowohl für die Studierenden als auch für die SRH Fernhochschule. Im Urlaubssemester fallen keine Studiengebühren an. Der Fernstudienvertrag kann während eines Urlaubssemesters nicht ordentlich gekündigt werden; das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Nach Kündigung des Fernstudienvertrags ist die Beantragung eines Urlaubssemesters nicht mehr möglich.
Während eines Urlaubssemesters können keine Erstprüfungen abgelegt werden. Prüfungswiederholungen (Zweit- und Drittversuch) können während eines Urlaubssemesters absolviert werden. Für das Connect Study (Online-Abendstudium) gelten gesonderte Regelungen (siehe B. 12. „Gesonderte Bedingungen für Connect Study Studiengänge“).
4. Verlängerung bzw. Verkürzung der Studiendauer
In den Studiengebühren ist die Betreuung für die doppelte Regelstudienzeit (Regelstudienzeit siehe jeweiliger Studiengang) enthalten. Wird das Studium nach der doppelten Regelstudienzeit fortgesetzt, fallen monatliche Studiengebühren in Höhe von 50 % der regulären Studiengebühren von Flex 1 des gewählten Studiengangs an, Rabatte und Preisnachlässe können nicht angerechnet werden. Sollte das Studium vor Beendigung der Regelstudienzeit erfolgreich abgeschlossen werden, bleibt die gewählte Gesamtstudiengebühr davon unberührt. Für die Ausstellung des Abschlusszeugnisses müssen alle Gebühren beglichen sein.
5. Prüfungen und Abschlussarbeit
Es finden modulbezogene Prüfungen statt. Diese erfordern teilweise die persönliche Anwesenheit in einem Studien-/Prüfungszentrum der SRH Fernhochschule. Die/der Studierende räumt der SRH Fernhochschule das Recht ein, eingereichte Prüfungsarbeiten durch eine Plagiatssoftware prüfen zu lassen. Das Studium schließt mit der Abschlussarbeit (Master-Thesis) ab.
6. Anerkennung bzw. Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen
Studien- und Prüfungsleistungen, die in einem anderen qualifizierten Bildungsprogramm erbracht wurden, können auf Antrag gemäß der jeweils gültigen Studien- und Prüfungsordnung anerkannt werden. Die Anerkennung erfolgt nach individueller Prüfung durch die SRH Fernhochschule. Pro angerechnetem Credit Point (ECTS) reduziert sich die Studiengebühr am Ende des Studiums. Nach Ablauf der Regelstudienzeit führt eine Anerkennung von Prüfungsleistungen nicht mehr zu einer Reduzierung der Studiengebühren. Bei der Wiederaufnahme eines abgebrochenen Studiums an der SRH Fernhochschule kann die Höhe der Reduzierung der Gesamtkosten nicht die Höhe der bisher geleisteten Zahlungen übersteigen.
7. Mindeststudierendenzahl
Wird die Mindeststudierendenzahl von fünf Personen für einen Studiengang nicht erreicht, behält sich die Hochschule das Recht vor den Start des jeweiligen Studiengangs abzusagen bzw. zu verschieben. Für das Online-Abendstudium gelten gesonderte Regelungen (siehe B. 12 „Gesonderte Bedingungen für Connect Study-Studiengänge“.). Wird bei Präsenzveranstaltungen die Mindeststudierendenzahl von fünf Personen nicht erreicht, behält sich die Hochschule das Recht vor, die Veranstaltung abzusagen oder als Online-Veranstaltung durchzuführen. Entstandene Reise- oder Übernachtungskosten werden nur erstattet, wenn die Absage weniger als 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn erfolgt und die Hochschule die kurzfristige Absage zu vertreten hat. Ein Anspruch auf Durchführung einer Präsenzveranstaltung besteht nicht.
8. Änderung der Räumlichkeiten
Die SRH Fernhochschule betreibt Studienzentren in Deutschland, Österreich, Italien, den Niederlanden und der Schweiz. Die SRH Fernhochschule ist berechtigt, nach angemessener Vorankündigung die Standorte zu wechseln oder die Anzahl der Zentren zu verringern.
9. Sozialgarantie SRH Fernhochschule
Treten nach Aufnahme des Studiums unvorhersehbare, wichtige Gründe (z.B. langandauernde Krankheit, Arbeitslosigkeit) auf, so kann auf Nachweis eine zeitweise Stundung der Monatsgebühren für maximal 6 Monate bei der SRH Fernhochschule beantragt werden. Nach einer internen Prüfung des Antrages kann diesem entsprochen werden. Das Studium kann in vollem Umfang fortgesetzt werden.
10. Zusatzleistungen
Etwaige Zusatzleistungen sind nicht Bestandteil dieses Vertrages. Studierende der SRH Fernhochschule können zusätzliche Module belegen sowie an Studientagen und Studienreisen teilnehmen und dabei Prüfungen absolvieren. Diese zusätzlichen Belegungen sind ggf. kostenpflichtig.
11. Umstellung Studienmodell
Wird die studienordnungsgemäße Durchführung des Studiums, insbesondere der Lehrveranstaltungen, aus unvorhersehbaren und nicht von der SRH Fernhochschule zu vertretenden Gründen für diese unmöglich oder unzumutbar, ist sie berechtigt, das Studium und insbesondere die Lehrveranstaltungen auf angemessene andere Weise durchzuführen, sofern dies für die/den Studierenden zumutbar ist und insbesondere nicht zu einer Verlängerung der Studiendauer oder einer nachteiligen Änderung des angestrebten Studienabschlusses führt. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Sollte die Umstellung des Studienmodells für die/den Studierenden unzumutbar sein, besteht die Möglichkeit zur außerordentlichen Kündigung oder zur Minderung der Studiengebühren nach den gesetzlichen Vorschriften.
12. Gesonderte Bedingungen für Connect Study-Studiengänge
Das Connect Study-Studium (auch bezeichnet als „Online-Abendstudium“) ist ein digital organisiertes Studium, das zusätzlich zum regulären Fernstudium regelmäßig stattfindende Online-Live-Lehrveranstaltungen in einer festen Studiengruppe sowie erweiterte individuelle Betreuungsleistungen umfasst.
12.1. Das Connect Study-Studium beginnt jeweils zum 01.04. und 01.10. eines Kalenderjahres. Für die Teilnahme wird eine Gebühr von 33 € pro Monat für einen Zeitraum von 12 Monaten bei 60 Credit Points (ECTS), insgesamt 396 €; 18 Monaten bei 90 Credit Points (ECTS), insgesamt 594 €; und 24 Monaten bei 120 Credit Points (ECTS), insgesamt 792 € zusätzlich zu den regulären Studiengebühren (A.4. "Studiengebühren") erhoben. Bei einem Wechsel vom Flex Study-Studium in das Connect Study-Studium fällt die jeweilige Gebühr gemäß gewähltem Credit Point-Umfang in voller Höhe als Einmalzahlung nach Rechnungsstellung mit einer Zahlungsfrist von 30 Tagen an.
12.2. Das Connect Study-Studium kann innerhalb der Regelstudienzeit entsprechend der curricular festgelegten Semester- und Modulabfolgen der jeweiligen Kohorte belegt werden. Nicht wahrgenommene Veranstaltungen berechtigen nicht zu Ersatzansprüchen; entsprechende Module können im Selbststudium absolviert werden.
12.3. Ein Urlaubssemester kann jeweils zum 01.04. oder 01.10. eines Kalenderjahres beantragt werden.
12.4. Ein Wechsel zwischen Connect Study-Studium und Flex Study-Studium ist gegen eine Gebühr möglich. Ein Anspruch auf Wechsel besteht nicht; die Entscheidung liegt im Ermessen der SRH Fernhochschule.
12.5. Bei weniger als 20 Anmeldungen zum Connect Study-Studium zum 01.04. oder 01.10. eines Kalenderjahres behält sich die SRH Fernhochschule das Recht vor, den Start des jeweiligen Studiengangs abzusagen oder zu verschieben. In diesem Fall entstehen keine zusätzlichen Gebühren für das Connect Study-Studium.