Anmeldung für
Innovation und Zukunftsforschung (M.Sc.) - 60 ECTS

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So einfach geht es:
1. Vertrag ausfüllen
2. Unterschrift einfügen
3. Senden Sie uns Ihre Unterlagen zu

Schritt 1

personal_data_section_nr = 1 | Default STG und Zert | v1

Meine persönlichen Angaben



Alle Pflichtfelder sind mit * markiert

start_section_nr = 9 | Stgs | v2 (ohne 3 Monate Frist vor Start)

Ich beginne mein Studium zum

Der Studienbeginn ist jeweils zum Monatsersten möglich, wenn uns Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen mindestens 14 Tage im Voraus vorliegen.

flex_section_nr = 302 | MA 2511 Flex1+2 60 ECTS | v1

Mein Finanzierungsmodell

Bestimmen Sie die Zahldauer Ihrer Studiengebühren. Wie lange Sie studieren, müssen Sie nicht vorab festlegen - wir garantieren, dass Sie bis zum Doppelten der Regelstudienzeit von uns ohne Zusatzgebühr betreut werden.

Monatliche Studiengebühr 829 €
Zahldauer 12 Monate
Regelstudienzeit 2 Fachsemster
Gesamtgebühr 9.948 €

Monatliche Studiengebühr 679 €
Zahldauer 16 Monate
Regelstudienzeit 2 Fachsemster
Gesamtgebühr 10.864 €

*Die Option Flex 2 ist nur buchbar für Studierende mit Wohnsitz in der EU, der Schweiz, Norwegen, Liechtenstein oder dem Vereinigten Königreich.
Beim Finanzierungsmodell Flex 2 entsprechen die erbrachten Zahlungen nicht dem Wert der bereitgestellten Leistungen. Diese Differenz muss im Falle einer Kündigung mit einer Schlusszahlung ausgeglichen werden.

additional_docs_section_nr = 10 | Master | v2

Meine Unterlagen zur Anmeldung

Bitte bestätigen Sie, dass zur vollständigen Immatrikulation folgende Unterlagen benötigt werden. Diese können Sie nach Abschluss der Anmeldung einreichen:

esmv_section_nr = 1 | ESMV | v1

Meldung meines Studienstarts bei der Krankenkasse

Für die Aufnahme eines Studiums benötigen wir Ihren Krankenversicherungsnachweis. Gemäß §199a SGB V wird uns Ihre Versicherungsbestätigung durch Ihre Krankenkasse digital übermittelt. Bei bestehender Privatversicherung wird uns die Befreiung von der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht durch eine beliebige deutsche Krankenversicherung übermittelt. Bitte wenden Sie sich unter Angabe der folgenden ID an Ihre/eine Krankenkasse: H0003071

*gilt nur für Studierende mit Wohnsitz und gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland
student_recruitment_agency = 2 | Vermittlungsagentur | v2

Kooperationspartner/Vermittlungsagentur für internationale Studierende

Zwischen meinem Arbeitgeber bzw. einem Verband, in dem ich Mitglied bin, und der SRH Fernhochschule besteht eine Kooperation. Einen Nachweis übersende ich per Mail.
Als internationale:r Bewerber:in (Wohnsitz außerhalb Deutschlands, Österreichs, der Schweiz und Liechtensteins) geben Sie hier ggf. die internationale Vermittlungsagentur an, die Sie angeworben hat.

asb_section_nr = 24 | MA-Flex-Connect 2511 | v1

Allgemeine Studienbedingungen Master - Flex Study und Connect Study

1. Vertragsgegenstand
Gegenstand dieses Vertrags ist die Durchführung eines Fernstudiums an der SRH Fernhochschule Riedlingen, staatlich anerkannte Hochschule, Kirchstr. 26, 88499 Riedlingen (im Folgenden: SRH Fernhochschule). Ziel des Fernstudiums ist gemäß Studiengangsauswahl der Abschluss Master of Business Administration (MBA), Master of Arts (M.A.) bzw. Master of Science (M.Sc.) bzw. Master of Laws (LL.M.).

2. Vertragspartner
Der Vertragsschluss erfolgt zwischen der/dem Studierenden und der SRH Fernhochschule GmbH, Kirchstr. 26, 88499 Riedlingen, die Trägergesellschaft der SRH Fernhochschule ist.

3. Zustandekommen des Vertrags
Angebote, Anfragen oder sonstige Nachfragen der Studierenden stellen kein verbindliches Vertragsangebot dar, sondern lediglich die Aufforderung an die Fernhochschule, ein Angebot zu unterbreiten bzw. eine Annahme zu erklären. Der Studienvertrag kommt erst durch die ausdrückliche Annahme durch die SRH Fernhochschule GmbH zustande, in der Regel durch Auftragsbestätigung in Textform.

4. Studiengebühren
4.1. Die/der Studierende ist verpflichtet, die Studiengebühren zu entrichten. Bezahlt ein Dritter die Gebühren, haften die Parteien gesamtschuldnerisch. Die Zahlung der Gebühren erfolgt in Euro. Etwaig anfallende Gebühren für die Zahlungen/Überweisungen werden nicht von der SRH Fernhochschule übernommen, sondern sind vom Zahlungspflichtigen zu tragen.
4.2. Die für den gewählten Studiengang bzw. für das gewählte Finanzierungsmodell gültigen Gebühren sind diesem Fernstudienvertrag zu entnehmen. Die während der Regelstudienzeit anfallenden Gebühren sind zum Ende des jeweiligen Monats zur Zahlung fällig.
4.3. In den Studiengebühren sind enthalten:
—Persönlicher Ansprechpartner in der Studierendenbetreuung
—Betreuung durch einen persönlichen Mentor aus dem akademischen Lehrpersonal der SRH Fernhochschule, z.B. Professoren (Mentorenprogramm)
—Sämtliche für den jeweiligen Studiengang vorgesehenen Studienmaterialien in digitaler Form (mit Ausnahme von Gesetzestexten bei juristischen Klausuren und in Modulen, in denen Fachbücher in Printversion eingesetzt werden)
—E-Campus mit allen Informationen rund um das Studium, Austausch-Foren, Zugriff auf Studienmaterialien, audiovisuelle Medien, interaktive Übungsformen, Online-Veranstaltungen und Lerngruppen etc.; auch verfügbar als App
—Digitale Tools wie z.B. Office 365, Citavi, Software zum wiss. Arbeiten sowie diverse Online-Bibliotheken
—Sämtliche Prüfungen sowie die Bewertung der Master-Thesis, Wiederholungsprüfungen bei nicht bestandenen Prüfungen entsprechend Vorgaben der gültigen Studien- und Prüfungsordnung
—Ausfertigung von Leistungsbescheinigungen, Zertifikaten, Zeugnissen
—SRH Sozialgarantie (siehe B.9. „Sozialgarantie“)
In den Studiengebühren sind insbesondere nicht enthalten:
—Die Kosten für Telefon, Internet, Porto und Datenfernübertragung und zusätzliche Arbeitsmittel wie z.B. Gesetzestexte
—Die Kosten für Fahrten, Unterkunft und Verpflegung bei der Teilnahme an den Begleitveranstaltungen/Prüfungen
4.4. Die Zahldauer und damit die Höhe der monatlichen Studiengebühren wählt der Studierende individuell (Flex 1 oder 2). Wird Flex 2 (nur mit Wohnsitz in der EU oder in der Schweiz, Norwegen, Liechtenstein und dem Vereinigten Königreich buchbar) gewählt, verringern sich die monatlichen Studiengebühren bei längerer Zahldauer und höherer Gesamtgebühr. Unabhängig vom gewählten Modell stellt die SRH Fernhochschule die Leistungen vollumfänglich zur Verfügung; diese Leistungen entsprechen dem Gegenwert der monatlichen Studiengebühren von Flex 1. Nach dem Studienbeginn ist lediglich ein einmaliger Wechsel (gilt nur für Studierende in der EU oder in der Schweiz, Norwegen, Liechtenstein und dem Vereinigten Königreich) in ein anderes Flex-Modell möglich. Dabei ist der Wechsel von Flex 2 zu Flex 1 mit einer Wechselgebühr von 650 € belegt und nur in den ersten 12 Monaten nach Studienbeginn möglich. Die Gebühr ist innerhalb von 30 Tagen nach dem Modellwechsel fällig. Der seit Studienbeginn entstandene Differenzbetrag zwischen dem bisherigen Zahlmodell und dem neuen Zahlmodell ist durch eine Einmalzahlung innerhalb von 30 Tagen auszugleichen. Der Wechsel von Flex 1 zu Flex 2 ist ohne Wechselgebühr möglich, hierbei wird die im Vertrag angegebene Gesamtgebühr des nach dem Wechsel ausgewählten Flex-Modells fällig.

1. Ablauf
Ein Studium umfasst bei einem Studiengang mit 60 Credit Points (ECTS) eine Regelstudienzeit von 2 Fachsemestern, mit 90 Credit Points (ECTS) eine Regelstudienzeit von 3 Fachsemestern und mit 120 Credit Points (ECTS) eine Regelstudienzeit von 4 Fachsemestern. Der Umfang in Credit Points (ECTS) ist entsprechend Ihrer Studiengangsauswahl.
Der Studienfortschritt erfolgt internetbasiert über den E-Campus der SRH Fernhochschule. Die/der Studierende hat selbst dafür Sorge zu tragen, dass sie/er über die technisch notwendigen Komponenten (Hard- und Software) verfügt, die den Anforderungen zur Teilnahme am E-Campus der SRH Fernhochschule entsprechen.

2. Durchführung des Studiums
Die Durchführung des Studiums richtet sich nach der jeweils gültigen Studien- und Prüfungsordnung sowie der zugehörigen aktuell gültigen Durchführungsverordnung, welche Bestandteil des Studienvertrags sind.

3. Urlaubssemester
In Fällen von Hinderungsgründen kann ein Urlaubssemester für die Dauer von sechs Kalendermonaten beantragt werden. Das Urlaubssemester beginnt jeweils zum ersten Tag des Kalendermonats, der auf die Antragstellung folgt. Ohne Angabe von Gründen sind bis zu zwei Urlaubssemester möglich. Weitere Urlaubssemester können bei Nachweis von Schutzzeiten (z. B. Mutterschutz, Elternzeit, Pflegezeit) gewährt werden.
Während eines Urlaubssemesters ruhen die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag sowohl für die Studierenden als auch für die SRH Fernhochschule. Im Urlaubssemester fallen keine Studiengebühren an. Der Fernstudienvertrag kann während eines Urlaubssemesters nicht ordentlich gekündigt werden; das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Nach Kündigung des Fernstudienvertrags ist die Beantragung eines Urlaubssemesters nicht mehr möglich.
Während eines Urlaubssemesters können keine Erstprüfungen abgelegt werden. Prüfungswiederholungen (Zweit- und Drittversuch) können während eines Urlaubssemesters absolviert werden. Für das Connect Study (Online-Abendstudium) gelten gesonderte Regelungen (siehe B. 12. „Gesonderte Bedingungen für Connect Study Studiengänge“).

4. Verlängerung bzw. Verkürzung der Studiendauer
In den Studiengebühren ist die Betreuung für die doppelte Regelstudienzeit (Regelstudienzeit siehe jeweiliger Studiengang) enthalten. Wird das Studium nach der doppelten Regelstudienzeit fortgesetzt, fallen monatliche Studiengebühren in Höhe von 50 % der regulären Studiengebühren von Flex 1 des gewählten Studiengangs an, Rabatte und Preisnachlässe können nicht angerechnet werden. Sollte das Studium vor Beendigung der Regelstudienzeit erfolgreich abgeschlossen werden, bleibt die gewählte Gesamtstudiengebühr davon unberührt. Für die Ausstellung des Abschlusszeugnisses müssen alle Gebühren beglichen sein.

5. Prüfungen und Abschlussarbeit
Es finden modulbezogene Prüfungen statt. Diese erfordern teilweise die persönliche Anwesenheit in einem Studien-/Prüfungszentrum der SRH Fernhochschule. Die/der Studierende räumt der SRH Fernhochschule das Recht ein, eingereichte Prüfungsarbeiten durch eine Plagiatssoftware prüfen zu lassen. Das Studium schließt mit der Abschlussarbeit (Master-Thesis) ab.

6. Anerkennung bzw. Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen
Studien- und Prüfungsleistungen, die in einem anderen qualifizierten Bildungsprogramm erbracht wurden, können auf Antrag gemäß der jeweils gültigen Studien- und Prüfungsordnung anerkannt werden. Die Anerkennung erfolgt nach individueller Prüfung durch die SRH Fernhochschule. Pro angerechnetem Credit Point (ECTS) reduziert sich die Studiengebühr am Ende des Studiums. Nach Ablauf der Regelstudienzeit führt eine Anerkennung von Prüfungsleistungen nicht mehr zu einer Reduzierung der Studiengebühren. Bei der Wiederaufnahme eines abgebrochenen Studiums an der SRH Fernhochschule kann die Höhe der Reduzierung der Gesamtkosten nicht die Höhe der bisher geleisteten Zahlungen übersteigen.

7. Mindeststudierendenzahl
Wird die Mindeststudierendenzahl von fünf Personen für einen Studiengang nicht erreicht, behält sich die Hochschule das Recht vor den Start des jeweiligen Studiengangs abzusagen bzw. zu verschieben. Für das Online-Abendstudium gelten gesonderte Regelungen (siehe B. 12 „Gesonderte Bedingungen für Connect Study-Studiengänge“.). Wird bei Präsenzveranstaltungen die Mindeststudierendenzahl von fünf Personen nicht erreicht, behält sich die Hochschule das Recht vor, die Veranstaltung abzusagen oder als Online-Veranstaltung durchzuführen. Entstandene Reise- oder Übernachtungskosten werden nur erstattet, wenn die Absage weniger als 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn erfolgt und die Hochschule die kurzfristige Absage zu vertreten hat. Ein Anspruch auf Durchführung einer Präsenzveranstaltung besteht nicht.

8. Änderung der Räumlichkeiten
Die SRH Fernhochschule betreibt Studienzentren in Deutschland, Österreich, Italien, den Niederlanden und der Schweiz. Die SRH Fernhochschule ist berechtigt, nach angemessener Vorankündigung die Standorte zu wechseln oder die Anzahl der Zentren zu verringern.

9. Sozialgarantie SRH Fernhochschule
Treten nach Aufnahme des Studiums unvorhersehbare, wichtige Gründe (z.B. langandauernde Krankheit, Arbeitslosigkeit) auf, so kann auf Nachweis eine zeitweise Stundung der Monatsgebühren für maximal 6 Monate bei der SRH Fernhochschule beantragt werden. Nach einer internen Prüfung des Antrages kann diesem entsprochen werden. Das Studium kann in vollem Umfang fortgesetzt werden.

10. Zusatzleistungen
Etwaige Zusatzleistungen sind nicht Bestandteil dieses Vertrages. Studierende der SRH Fernhochschule können zusätzliche Module belegen sowie an Studientagen und Studienreisen teilnehmen und dabei Prüfungen absolvieren. Diese zusätzlichen Belegungen sind ggf. kostenpflichtig.

11. Umstellung Studienmodell
Wird die studienordnungsgemäße Durchführung des Studiums, insbesondere der Lehrveranstaltungen, aus unvorhersehbaren und nicht von der SRH Fernhochschule zu vertretenden Gründen für diese unmöglich oder unzumutbar, ist sie berechtigt, das Studium und insbesondere die Lehrveranstaltungen auf angemessene andere Weise durchzuführen, sofern dies für die/den Studierenden zumutbar ist und insbesondere nicht zu einer Verlängerung der Studiendauer oder einer nachteiligen Änderung des angestrebten Studienabschlusses führt. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Sollte die Umstellung des Studienmodells für die/den Studierenden unzumutbar sein, besteht die Möglichkeit zur außerordentlichen Kündigung oder zur Minderung der Studiengebühren nach den gesetzlichen Vorschriften.

12. Gesonderte Bedingungen für Connect Study-Studiengänge
Das Connect Study-Studium (auch bezeichnet als „Online-Abendstudium“) ist ein digital organisiertes Studium, das zusätzlich zum regulären Fernstudium regelmäßig stattfindende Online-Live-Lehrveranstaltungen in einer festen Studiengruppe sowie erweiterte individuelle Betreuungsleistungen umfasst.
12.1. Das Connect Study-Studium beginnt jeweils zum 01.04. und 01.10. eines Kalenderjahres. Für die Teilnahme wird eine Gebühr von 33 € pro Monat für einen Zeitraum von 12 Monaten bei 60 Credit Points (ECTS), insgesamt 396 €; 18 Monaten bei 90 Credit Points (ECTS), insgesamt 594 €; und 24 Monaten bei 120 Credit Points (ECTS), insgesamt 792 € zusätzlich zu den regulären Studiengebühren (A.4. "Studiengebühren") erhoben. Bei einem Wechsel vom Flex Study-Studium in das Connect Study-Studium fällt die jeweilige Gebühr gemäß gewähltem Credit Point-Umfang in voller Höhe als Einmalzahlung nach Rechnungsstellung mit einer Zahlungsfrist von 30 Tagen an.
12.2. Das Connect Study-Studium kann innerhalb der Regelstudienzeit entsprechend der curricular festgelegten Semester- und Modulabfolgen der jeweiligen Kohorte belegt werden. Nicht wahrgenommene Veranstaltungen berechtigen nicht zu Ersatzansprüchen; entsprechende Module können im Selbststudium absolviert werden.
12.3. Ein Urlaubssemester kann jeweils zum 01.04. oder 01.10. eines Kalenderjahres beantragt werden.
12.4. Ein Wechsel zwischen Connect Study-Studium und Flex Study-Studium ist gegen eine Gebühr möglich. Ein Anspruch auf Wechsel besteht nicht; die Entscheidung liegt im Ermessen der SRH Fernhochschule.
12.5. Bei weniger als 20 Anmeldungen zum Connect Study-Studium zum 01.04. oder 01.10. eines Kalenderjahres behält sich die SRH Fernhochschule das Recht vor, den Start des jeweiligen Studiengangs abzusagen oder zu verschieben. In diesem Fall entstehen keine zusätzlichen Gebühren für das Connect Study-Studium.

1. Zugang Internet
Zwingend erforderlich ist der Zugang zu einem internetfähigen Endgerät mit einem aktuell gängigen Betriebssystem. Als Endgeräte gelten insbesondere Desktop-PCs, Laptops, Tablet-Computer und Smartphones, sofern diese die technischen Anforderungen zur Nutzung des E-Campus und der digitalen Studienmaterialien erfüllen. Ebenso erforderlich ist eine Telefonnummer zur Nutzung des E-Campus.

2. Studienausweis
Der Studienausweis wird digital über eine App zur Verfügung gestellt. Diese ist im jeweiligen Appstore verfügbar. Gegen eine Bearbeitungsgebühr von 50 € kann der Ausweis gedruckt und zugesendet werden (nur mit Wohnsitz in der EU oder der Schweiz, Norwegen, Liechtenstein und dem Vereinigten Königreich). Bei Verlust des Ausweises fällt für die erneute Ausstellung ebenfalls eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50 € an.

3. E-Campus und Kommunikation
Der E-Campus, eine internetgestützte Kommunikations- und Lernplattform, ist integraler Bestandteil des Studienkonzeptes der SRH Fernhochschule. Informationen der SRH Fernhochschule werden der/dem Studierenden darüber und über die hochschulinterne E-Mailadresse zur Verfügung gestellt. Daher ist zum Studium an der SRH Fernhochschule eine aktive Teilnahme am E-Campus und auch das Abrufen des E-Mailpostfachs, welches Bestandteil des E-Campus ist, unbedingt erforderlich. Für einige Module in den Design Studiengängen ist der Zugang zu Adobe Collection, Adobe XD oder einer vergleichbaren Software zur Bearbeitung erforderlich. Dieser wird von der Hochschule nicht zur Verfügung gestellt.
3.1. Nutzungsbedingungen
Die/der Studierende darf den E-Campus nur zu Studien- und Lehrzwecken benutzen. Die Weitergabe von Nutzungsrechten sowie jeglicher Inhalte des E-Campus sowie der angeschlossenen Subsysteme (Online-Bibliotheken etc.) an Dritte ist nicht zulässig. Die/der Studierende darf bei der Nutzung des E-Campus nicht gegen deutsche Gesetze und Verordnungen, die guten Sitten und Rechte Dritter (Urheberrecht, Datenschutz etc.) verstoßen.
3.2. Datenschutzhinweis
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze, insbesondere der DSGVO. Die Hochschule informiert die Studierenden in einer separaten Datenschutzinformation, abrufbar unter https://www.mobile-university.de/datenschutz/datenverarbeitung/, über Art, Umfang und Zweck der Datenverarbeitung sowie über die ihnen zustehenden Rechte (Auskunft, Berichtigung, Löschung, Widerspruch). Eine Weitergabe von Daten an Dritte erfolgt nur, soweit dies gesetzlich vorgeschrieben oder zur Vertragserfüllung erforderlich ist.
Die Protokollierung der Nutzung des E-Campus erfolgt ausschließlich zur Gewährleistung der Systemsicherheit, Fehleranalyse und zur Sicherstellung der ordnungsgemäßen Nutzung. Zugriff auf Protokolldaten haben nur berechtigte Administratoren. Die SRH Fernhochschule unternimmt gemeinsam mit Microsoft als Anbieter von Microsoft 365 die erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen, um die Sicherheit und Verfügbarkeit der Daten und Tools zu gewährleisten, welche mit Microsoft 365 kostenlos als Ergänzung zum E-Campus bereitgestellt werden. Es werden keine zusätzlichen Sicherungskopien von den in Microsoft 365 gespeicherten Daten durch die SRH Fernhochschule erstellt. Für die Nutzung von Microsoft 365 wird Microsoft Ireland Operations Limited als Auftragsverarbeiter eingesetzt. Eine Datenübermittlung in die USA kann im Rahmen des EU-US Data Privacy Framework oder auf Basis von Standardvertragsklauseln erfolgen.
3.3. Vermittlungsagentur
Die/der Studierende erklärt sich damit einverstanden, dass die SRH Fernhochschule etwaige Vermittlungsagenturen, die diesen Studienvertrag vermittelt haben, über den Abschluss dieses Studienvertrags informiert und dieser auch mitteilen darf, ob die Zahlungen der ersten 6 Monate eingegangen sind.
3.4. Datenverarbeitung
Mit Unterzeichnung des Vertrages gelten die Nutzungsbedingungen gemäß Ziffer 3.1. Die SRH Fernhochschule verarbeitet personenbezogene Daten zur Erfüllung des Vertrages. Ein Widerruf der Zustimmung zur Datenverarbeitung während der gesetzlichen Vertragswiderrufsfrist sowie der zusätzlichen Testphase gem. D.1. führt zur sofortigen und unwiederbringlichen Löschung aller personenbezogenen Daten, soweit dem keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten (z. B. für Prüfungsleistungen oder Buchhaltungsbelege) entgegenstehen. In diesen Fällen werden die betreffenden Daten bis zum Ablauf der gesetzlichen Fristen gespeichert und anschließend gelöscht. Ein Widerruf der Zustimmung zur Datenverarbeitung nach Ablauf der gesetzlichen Vertragswiderrufsfrist sowie der zusätzlichen Testphase gem. D.1. bringt automatisch die Kündigung des Studienvertrages unter Einhaltung der vertraglich festgelegten Fristen mit sich. Die Löschung der Daten erfolgt, unter Berücksichtigung gesetzlicher Aufbewahrungspflichten, sofort und unwiederbringlich zum Zeitpunkt des Gültigwerdens der Kündigung.
3.5. E-Campus
Der E-Campus steht den Studierenden während der Dauer des Studiums zur Verfügung. Regelmäßige Sicherheits- und Funktionsupdates können zu „Nicht-Verfügbarkeiten“ des Systems führen. Diese werden, sofern möglich, im Voraus angekündigt.

4. Studienmaterial
Die/der Studierende ist verpflichtet, die an den Materialien, Inhalten und Medien – auch in digitaler Form – bestehenden Urheberrechte zu beachten und diese weder zu vervielfältigen noch Dritten kostenlos zu überlassen oder zu verkaufen.

1. Widerrufsrecht und zusätzliche Testphase:
Die Studierenden haben ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen ab dem Tag, an dem ihnen erstmals Leistungen im Rahmen des Studiums zur Verfügung stehen (Studienbeginn). Die Einzelheiten hierzu sind der nachfolgenden Widerrufsbelehrung zu entnehmen. Über die gesetzliche Widerrufsfrist hinaus gewährt die SRH Fernhochschule freiwillig eine zusätzliche Testphase von weiteren 14 Tagen.
Insgesamt ergibt sich eine 4-wöchige Testphase (28 Tage ab Studienbeginn; davon Tag 1–14 gesetzliche Widerrufsfrist, Tag 15–28 freiwillige Testphase), in der die Studierenden sämtliche Leistungen der Hochschule unverbindlich nutzen können.
—Widerruf: Innerhalb der ersten 14 Tage ab Studienbeginn kann der Vertrag ohne Angabe von Gründen (z. B. per E-Mail an info@mobile-university.de) widerrufen werden.
—Kündigung: Vom 15. bis zum 28. Tag nach Studienbeginn kann der Vertrag in Textform fristlos gekündigt werden. Auch in diesem Zeitraum entstehen keine Kosten.
Wird der Vertrag während der gesamten 4-wöchigen Testphase widerrufen oder gekündigt fallen keine Studiengebühren an. Wird das Fernstudium nach Ablauf der Testphase fortgesetzt, zählt diese Zeit zur regulären Studiendauer und wird entsprechend berechnet.

2. Vertragslaufzeit/Kündigungsfrist:
2.1. Der Vertrag endet mit erfolgreichem Abschluss des Studiums. Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 6 Monate. Die/der Studierende kann diesen Vertrag erstmalig zum Ablauf des ersten Halbjahres nach Vertragsabschluss unter Einhaltung einer Frist von 6 Wochen und danach jederzeit mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende in Textform kündigen. Unberührt bleibt das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund.
2.2. Die SRH Fernhochschule ist zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund insbesondere dann berechtigt, wenn die/der Studierende
—ihrer/seiner Zahlungsverpflichtung trotz wiederholter Mahnung nicht fristgemäß nachkommt,
—wiederholt gegen die Nutzungsbedingungen des E-Campus verstößt,
—ihre/seine Zustimmung zur erforderlichen Datenverarbeitung nach C.3.4. widerruft,
—den erforderlichen Krankenversicherungsnachweis nicht beibringt,
—ihren/seinen Prüfungsanspruch im gewählten Studiengang verloren hat, wobei der Verlust nicht bestandskräftig sein muss
2.3. Die Kündigung muss in Textform erfolgen. Ein Rückzahlungsanspruch besteht im Falle einer Kündigung nicht. Bis zum Ende der Kündigungsfrist werden die Leistungen vollumfänglich zur Verfügung gestellt.
2.4. Beim Finanzierungsmodell Flex 2 entsprechen die durch den Studierenden geleisteten Zahlungen nicht dem Wert der bereitgestellten Leistungen. Die erbrachten Leistungen entsprechen dem Gegenwert der Studiengebühren von Flex 1. Die Differenz zwischen von der/dem Studierenden geleisteten Zahlungen und den von der SRH Fernhochschule erbrachten Leistungen muss im Falle einer ordentlichen oder außerordentlichen Kündigung mit einer Schlusszahlung ausgeglichen werden. Die Zahlung ist innerhalb von 30 Tagen nach Wirksamwerden der Kündigung fällig.

3. Änderung persönlicher Daten
Anschriften-, Namens- sowie Kontoänderung, Änderung der privaten E-Mailadresse sind der SRH Fernhochschule unverzüglich in Textform mitzuteilen.

4. Vertragsänderungen
Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Textform und der Zustimmung beider Vertragsparteien; einseitige Vertragsänderungen sind nicht gestattet. Nebenabreden bestehen nicht. Individuelle Absprachen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform.

5. Garantiebestimmungen
Die SRH Fernhochschule GmbH gewährleistet bei einer eventuellen Einstellung des Studienbetriebes der SRH Fernhochschule in Deutschland und Österreich, dass alle Studierenden der SRH Fernhochschule das Studium beenden können.

6. Gerichtsstand
Für Streitigkeiten aus diesem Vertrag gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist grundsätzlich das für den Wohnsitz der/des Studierenden zuständige Gericht. Für den Fall, dass die/der Studierende nach Vertragsabschluss ihren/seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus der Bundesrepublik Deutschland verlegt oder im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist der Gerichtsstand das für den Sitz der SRH Fernhochschule GmbH zuständige Gericht.

Zum Download der Allgemeinen Studienbedingungen als PDF klicken Sie bitte hier.

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Zahlungsart

Die Zahlung erfolgt an die SRH Fernhochschule über das gewählte Zahlmodell. Die Zahlung erfolgt in monatlichen Raten nachgelagert zum Monatsende, frühestens jedoch, nachdem die 4-wöchige Testphase verstrichen ist. Bei säumiger Zahlung behält sich die Hochschule vor, die Gebühren für die Rücklastschriften in Rechnung zu stellen bzw. ab der 1. Mahnung eine Mahngebühr von 5 € zu erheben.

SEPA-Lastschriftmandat: Ich ermächtige die SRH Fernhochschule bis auf Widerruf, Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von der SRH Fernhochschule auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich kann innerhalb von 8 Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrags verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Ich bin damit einverstanden, dass zur Erleichterung des Zahlungsverkehrs die grundsätzlich 14-tägige Frist für die Information vor Einzug einer fälligen Zahlung bis auf einen Tag vor Belastung verkürzt wird. Gläubiger-Identifikationsnummer: DE62ZZZ00002134308. Die Mandatsreferenz wird separat mitgeteilt.


Bei Zahlungen aus dem Ausland oder als alternative Zahlungsmöglichkeit ist eine Überweisung auf folgendes Konto möglich, die Zahlung muss in € erfolgen. Etwaig anfallende Gebühren für die Überweisungen werden nicht von der SRH Fernhochschule übernommen (die Einrichtung eines Dauerauftrages wird empfohlen); bitte geben Sie bei der Überweisung Ihre Matrikelnummer an, die Sie nach der Einschreibung erhalten:


Evangelische Bank eG
IBAN: DE69 5206 0410 0108 0031 22
BIC: GENODEF1EK1

This option is not bookable for students residing in Germany. Please pay your fees online via https://srhfernhochschule.flywire.com our preferred payment partner. With Flywire, you can pay from accounts in your home country and currency and you can login to view the statement of your payment.
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Mein Arbeitgeber übernimmt die Kosten für mein Fernstudium. Das hierfür benötigte Formular unter www.mobile-university.de/kostenuebernahme habe ich ausgefüllt und abgeschickt.

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Durch Angabe eines Aktionscodes erkläre mich mit den Aktionsbedingungen einverstanden.

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