Anmeldung für
Betriebswirtschaft (B.A.) - Studienformat Fix

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So einfach geht es:
1. Vertrag ausfüllen
2. Unterschrift einfügen
3. Senden Sie uns Ihre Unterlagen zu

Schritt 1

personal_data_section_nr = 1 | Default STG und Zert | v1

Meine persönlichen Angaben



Alle Pflichtfelder sind mit * markiert

start_section_nr = 12 | Stgs | v3 (bis 23. ohne 3 Monate Startfrist)

Ich beginne mein Studium zum

Der Studienbeginn ist jeweils zum Monatsersten möglich, wenn uns Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen bis zum 23. des Vormonats vorliegen.

flex_section_nr = 100 | Bachelor Fix Study 2511 | v1

Fix Study Finanzierungsmodell

Behalten Sie die volle Kostenkontrolle und profitieren Sie von einheitlichen Monatsgebühren, die bis zu Ihrer Bachelor-Thesis anfallen. Für die Betreuung während der Bachelor-Thesis zahlen Sie keine laufenden Monatsgebühren, sondern nur eine einmalige Betreuungsgebühr.

Fix Study

€ 299 monatliche Studiengebühren zzgl. einmalig € 990 Betreuungsgebühr Bachelor-Thesis
€ 10.857 Mindestgesamtgebühr bei erfolgreichem Studienabschluss
(bei Anmeldung zur Bachelor-Thesis nach 33 Studienmonaten)
additional_docs_section_nr = 1 | Bachelor | v1

Meine Unterlagen zur Anmeldung

Bitte bestätigen Sie, dass zur vollständigen Einschreibung folgende Unterlagen benötigt werden. Diese können Sie nach Abschluss der Anmeldung einreichen:

admission_docs_section_nr = 4 | BA (mit Probestudium und nb-Bestätigung) | v3

Zulassungsunterlagen

Zugang über die Hochschulreife

(gilt nur für Studierende mit Schulabschluss bzw. Berufsausbildung in Deutschland)

oder
Zugang über § 58 Abs. 2 Nr. 5 Landeshochschulgesetz Baden-Württemberg (LHG BW)
oder
Zugang über § 58 Abs. 3b Landeshochschulgesetz Baden-Württemberg (LHG BW)

Zulassungsunterlagen für internationale Studierende

Zugang über einen internationalen Abschluss
oder
Zugang über § 58 Abs. 3b Landeshochschulgesetz Baden-Württemberg (LHG BW)
esmv_section_nr = 1 | ESMV | v1

Meldung meines Studienstarts bei der Krankenkasse

Für die Aufnahme eines Studiums benötigen wir Ihren Krankenversicherungsnachweis. Gemäß §199a SGB V wird uns Ihre Versicherungsbestätigung durch Ihre Krankenkasse digital übermittelt. Bei bestehender Privatversicherung wird uns die Befreiung von der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht durch eine beliebige deutsche Krankenversicherung übermittelt. Bitte wenden Sie sich unter Angabe der folgenden ID an Ihre/eine Krankenkasse: H0003071

*gilt nur für Studierende mit Wohnsitz und gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland
student_recruitment_agency = 2 | Vermittlungsagentur | v2

Kooperationspartner/Vermittlungsagentur für internationale Studierende

Zwischen meinem Arbeitgeber bzw. einem Verband, in dem ich Mitglied bin, und der SRH Fernhochschule besteht eine Kooperation. Einen Nachweis übersende ich per Mail.
Als internationale:r Bewerber:in (Wohnsitz außerhalb Deutschlands, Österreichs, der Schweiz und Liechtensteins) geben Sie hier ggf. die internationale Vermittlungsagentur an, die Sie angeworben hat.

asb_section_nr = 25 | BA-Fix 2605 | v1

Allgemeine Studienbedingungen (Bachelor) - Fix Study

1. Vertragsgegenstand
Gegenstand dieses Vertrags ist die Durchführung eines Fernstudiums an der SRH Fernhochschule Riedlingen, staatlich anerkannte Hochschule, Kirchstr. 26, 88499 Riedlingen, Deutschland (im Folgenden: SRH Fernhochschule) mit einer Regelstudienzeit von 6 Fachsemestern und einem Umfang von 180 Credit Points (ECTS), dessen Ziel der Abschluss Bachelor of Arts (B.A.) ist.

2. Vertragspartner
Der Vertragsschluss erfolgt zwischen der/dem Studierenden und der SRH Fernhochschule GmbH, Kirchstr. 26, 88499 Riedlingen, Deutschland, die Trägergesellschaft der SRH Fernhochschule ist.

3. Zustandekommen des Vertrags
Angebote, Anfragen oder sonstige Nachfragen der Studierenden stellen kein verbindliches Vertragsangebot dar, sondern lediglich die Aufforderung an die Fernhochschule, ein Angebot zu unterbreiten bzw. eine Annahme zu erklären. Der Studienvertrag kommt erst durch die ausdrückliche Annahme durch die SRH Fernhochschule GmbH zustande, in der Regel durch Auftragsbestätigung in Textform.

4. Studiengebühren
4.1. Die/der Studierende ist verpflichtet, die Studiengebühren zu entrichten. Bezahlt ein Dritter die Gebühren, haften die Parteien gesamtschuldnerisch. Die Zahlung der Gebühren erfolgt in Euro. Etwaig anfallende Gebühren für die Zahlungen/Überweisungen werden nicht von der SRH Fernhochschule übernommen, sondern sind vom Zahlungspflichtigen zu tragen.
4.2. Die Studiengebühren betragen im Modell Fix Study 330 Euro pro Monat und sind jeweils zum Monatsende zu entrichten. Die monatlichen Studiengebühren enden mit Ablauf des Monats, in dem die Anmeldung der Bachelorarbeit erfolgt. Nach der Anmeldung zur Bachelorarbeit ist eine einmalige Gebühr in Höhe von 990 Euro zu entrichten, die am letzten Tag des auf die Anmeldung folgenden Monats fällig wird. Im Falle einer Wiederholung der Bachelorarbeit wird die Gebühr in Höhe von 990 Euro erneut fällig. Bei schnellstmöglichem Studienerfolg innerhalb der Regelstudienzeit belaufen sich die Gesamtgebühren auf 11.880 Euro (Mindestgesamtgebühr bei erfolgreichem Studienabschluss). Durch befristete Aktionspreise sind reduzierte Studiengebühren möglich. Derzeit (Stand Oktober 2025) liegt die monatliche Rate bei 299 Euro und die Gesamtgebühren bei 10.857 Euro als Mindestgebühr bei erfolgreichem Studienabschluss.
4.3. In den Studiengebühren sind enthalten:
—Persönlicher Ansprechpartner in der Studierendenbetreuung
—Sämtliche für den jeweiligen Studiengang vorgesehenen Studienmaterialien in digitaler Form
—E-Campus mit allen Informationen rund um das Studium, Austausch-Foren, Zugriff auf Studienmaterialien, audiovisuelle Medien, interaktive Übungsformen, Lerngruppen sowie allen Informationen rund um das Studium, teilweise auch verfügbar als App
—Digitale Tools wie z.B. Office 365, Citavi, Software zum wiss. Arbeiten sowie diverse Online-Bibliotheken
—Sämtliche Prüfungen sowie die Bewertung der Bachelor-Thesis
—Ausfertigung von Leistungsbescheinigungen, Zertifikaten, Zeugnissen
—SRH Sozialgarantie (siehe B. 7 "Sozialgarantie SRH Fernhochschule")
In den Studiengebühren sind insbesondere nicht enthalten:
—Die Kosten für Telefon, Internet, Porto und Datenfernübertragung und zusätzliche Arbeitsmittel wie z.B. Gesetzestexte
—Die Kosten für die Wiederholung der Bachelor-Thesis inklusive der Betreuung und Bewertung einer wiederholten Bachelor-Thesis

1. Ablauf:
Das Studium umfasst 6 Fachsemester. Ein Fachsemester umfasst 6 Monate. Der Studienfortschritt erfolgt internetbasiert über den E-Campus der SRH Fernhochschule. Die/der Studierende hat selbst dafür Sorge zu tragen, dass sie/er über die technisch notwendigen Komponenten (Hard- und Software) verfügt, die den Anforderungen zur Teilnahme am E-Campus der SRH Fernhochschule entsprechen.

2. Durchführung des Studiums:
Die Durchführung des Studiums richtet sich nach der jeweils gültigen Studien- und Prüfungsordnung sowie der zugehörigen aktuell gültigen Durchführungsverordnung, welche Bestandteil des Studienvertrags sind.

3. Urlaubssemester:
In Fällen von Hinderungsgründen kann ein Urlaubssemester für die Dauer von sechs Kalendermonaten beantragt werden. Das Urlaubssemester beginnt jeweils zum ersten Tag des Kalendermonats, der auf die Antragstellung folgt. Ohne Angabe von Gründen sind bis zu zwei Urlaubssemester möglich. Weitere Urlaubssemester können bei Nachweis von Schutzzeiten (z. B. Mutterschutz, Elternzeit, Pflegezeit) gewährt werden.
Während eines Urlaubssemesters ruhen die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag sowohl für die Studierenden als auch für die SRH Fernhochschule. Im Urlaubssemester fallen keine Studiengebühren an. Der Fernstudienvertrag kann während eines Urlaubssemesters nicht ordentlich gekündigt werden; das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Nach Kündigung des Fernstudienvertrags ist die Beantragung eines Urlaubssemesters nicht mehr möglich. Während eines Urlaubssemesters können keine Prüfungen abgelegt werden.

4. Prüfungen und Abschlussarbeit:
Es finden modulbezogene Prüfungen statt. Die/der Studierende räumt der SRH Fernhochschule das Recht ein, eingereichte Prüfungsarbeiten durch eine Plagiatssoftware prüfen zu lassen. Das Studium schließt mit der Abschlussarbeit (Bachelor-Thesis) ab.

5. Anerkennung bzw. Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen:
Studien- und Prüfungsleistungen, die in einem anderen qualifizierten Bildungsprogramm erbracht wurden, können entsprechend der Studien- und Prüfungsordnung angerechnet bzw. anerkannt werden. Die Mindestgesamtgebühr bei erfolgreichem Studienabschluss wird um 149,50 Euro je anerkanntem curricularen Modul reduziert. Die Anerkennung oder Anrechnung von Studienleistungen führt nicht automatisch zu einer Reduktion der monatlichen Raten oder der Gesamtgebühr, sondern ist abhängig vom individuellen Studienverlauf. Sollte nach erfolgreichem Abschluss die Summe der tatsächlich geleisteten Zahlungen unter der so berechneten Mindestgesamtgebühr liegen, ist der Differenzbetrag vom Studierenden nachzuzahlen.

6. Mindeststudierendenzahl:
Wird die Mindeststudierendenzahl von fünf Personen für einen Studiengang nicht erreicht, behält sich die Hochschule das Recht vor den Start des jeweiligen Studiengangs abzusagen bzw. zu verschieben. In diesem Fall erfolgt eine umgehende Benachrichtigung.

7. Sozialgarantie SRH Fernhochschule:
Treten nach Aufnahme des Studiums unvorhersehbare, wichtige Gründe (z.B. langandauernde Krankheit, Arbeitslosigkeit) auf, so kann auf Nachweis eine zeitweise Stundung der Monatsgebühren für maximal 6 Monate bei der SRH Fernhochschule beantragt werden. Nach einer internen Prüfung des Antrages kann diesem entsprochen werden. Das Studium kann in vollem Umfang fortgesetzt werden.

8. Zusatzleistungen:
Etwaige Zusatzleistungen sind nicht Bestandteil dieses Vertrages. Studierende der SRH Fernhochschule können zusätzliche Module belegen sowie an ergänzenden Begleitveranstaltungen und Studienreisen teilnehmen und dabei Prüfungen absolvieren. Diese zusätzlichen Belegungen sind ggf. kostenpflichtig.

9. Umstellung Studienmodell:
Wird die studienordnungsgemäße Durchführung des Studiums aus unvorhersehbaren und nicht von der SRH Fernhochschule zu vertretenden Gründen für diese unmöglich oder unzumutbar, ist sie berechtigt, das Studium auf angemessene andere Weise durchzuführen, sofern dies für die/den Studierenden zumutbar ist und insbesondere nicht zu einer Verlängerung der Studiendauer oder einer nachteiligen Änderung des angestrebten Studienabschlusses führt. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Sollte die Umstellung des Studienmodells für die/den Studierenden unzumutbar sein, besteht die Möglichkeit zur außerordentlichen Kündigung oder zur Minderung der Studiengebühren nach den gesetzlichen Vorschriften.

1. Zugang Internet:
Zwingend erforderlich ist der Zugang zu einem internetfähigen Endgerät mit einem aktuell gängigen Betriebssystem. Als Endgeräte gelten insbesondere Desktop-PCs, Laptops, Tablet-Computer und Smartphones, sofern diese die technischen Anforderungen zur Nutzung des E-Campus und der digitalen Studienmaterialien erfüllen. Ebenso erforderlich ist eine Telefonnummer zur Nutzung des E-Campus.

2. Studienausweis:
Der Studienausweis wird digital über eine App zur Verfügung gestellt. Diese ist im jeweiligen Appstore verfügbar.

3. E-Campus und Kommunikation:
Der E-Campus, eine internetgestützte Kommunikations- und Lernplattform, ist integraler Bestandteil des Studienkonzeptes der SRH Fernhochschule. Informationen der SRH Fernhochschule werden der/dem Studierenden darüber und über die hochschulinterne E-Mailadresse zur Verfügung gestellt. Daher ist zum Studium an der SRH Fernhochschule eine aktive Teilnahme am E-Campus und auch das Abrufen des E-Mailpostfachs, welches Bestandteil des E-Campus ist, unbedingt erforderlich.
3.1. Nutzungsbedingungen:
Die/der Studierende darf den E-Campus nur zu Studien- und Lehrzwecken benutzen. Die Weitergabe von Nutzungsrechten sowie jeglicher Inhalte des E-Campus sowie der angeschlossenen Subsysteme (Online-Bibliotheken etc.) an Dritte ist nicht zulässig. Die/der Studierende darf bei der Nutzung des E-Campus nicht gegen deutsche Gesetze und Verordnungen, die guten Sitten und Rechte Dritter (Urheberrecht, Datenschutz etc.) verstoßen.
3.2. Datenschutzhinweis:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze, insbesondere der DSGVO. Die Hochschule informiert die Studierenden in einer separaten Datenschutzinformation, abrufbar unter https://www.mobile-university.de/datenschutz/datenverarbeitung/, über Art, Umfang und Zweck der Datenverarbeitung sowie über die ihnen zustehenden Rechte (Auskunft, Berichtigung, Löschung, Widerspruch). Eine Weitergabe von Daten an Dritte erfolgt nur, soweit dies gesetzlich vorgeschrieben oder zur Vertragserfüllung erforderlich ist. Die Protokollierung der Nutzung des E-Campus erfolgt ausschließlich zur Gewährleistung der Systemsicherheit, Fehleranalyse und zur Sicherstellung der ordnungsgemäßen Nutzung. Zugriff auf Protokolldaten haben nur berechtigte Administratoren. Die SRH Fernhochschule unternimmt gemeinsam mit Microsoft als Anbieter von Microsoft 365 die erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen, um die Sicherheit und Verfügbarkeit der Daten und Tools zu gewährleisten, welche mit Microsoft 365 kostenlos als Ergänzung zum E-Campus bereitgestellt werden. Es werden keine zusätzlichen Sicherungskopien von den in Microsoft 365 gespeicherten Daten durch die SRH Fernhochschule erstellt. Für die Nutzung von Microsoft 365 wird Microsoft Ireland Operations Limited als Auftragsverarbeiter eingesetzt. Eine Datenübermittlung in die USA kann im Rahmen des EU-US Data Privacy Framework oder auf Basis von Standardvertragsklauseln erfolgen. 3.3. Vermittlungsagentur:
Die/der Studierende erklärt sich damit einverstanden, dass die SRH Fernhochschule etwaige Vermittlungsagenturen, die diesen Studienvertrag vermittelt haben, über den Abschluss dieses Studienvertrags informiert und dieser auch mitteilen darf, ob die Zahlungen der ersten 6 Monate eingegangen sind.
3.4. Datenverarbeitung:
Mit Unterzeichnung des Vertrages gelten die Nutzungsbedingungen gemäß Ziffer 3.1. Die SRH Fernhochschule verarbeitet personenbezogene Daten zur Erfüllung des Vertrages. Ein Widerruf der Zustimmung zur Datenverarbeitung während der gesetzlichen Vertragswiderrufsfrist sowie der zusätzlichen Testphase gem. D.1. führt zur sofortigen und unwiederbringlichen Löschung aller personenbezogenen Daten, soweit dem keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten (z. B. für Prüfungsleistungen oder Buchhaltungsbelege) entgegenstehen. In diesen Fällen werden die betreffenden Daten bis zum Ablauf der gesetzlichen Fristen gespeichert und anschließend gelöscht. Ein Widerruf der Zustimmung zur Datenverarbeitung nach Ablauf der gesetzlichen Vertragswiderrufsfrist sowie der zusätzlichen Testphase gem. D.1. bringt automatisch die Kündigung des Studienvertrages unter Einhaltung der vertraglich festgelegten Fristen mit sich. Die Löschung der Daten erfolgt, unter Berücksichtigung gesetzlicher Aufbewahrungspflichten, sofort und unwiederbringlich zum Zeitpunkt des Gültigwerdens der Kündigung.
3.5. E-Campus:
Der E-Campus steht den Studierenden während der Dauer des Studiums zur Verfügung. Regelmäßige Sicherheits- und Funktionsupdates können zu „Nicht-Verfügbarkeiten“ des Systems führen. Diese werden, sofern möglich, im Voraus angekündigt.

4. Studienmaterial:
Die/der Studierende ist verpflichtet, die an den Materialien, Inhalten und Medien – auch in digitaler Form – bestehenden Urheberrechte zu beachten und diese weder zu vervielfältigen noch Dritten kostenlos zu überlassen oder zu verkaufen.

1. Widerrufsrecht und zusätzliche Testphase:
Die Studierenden haben ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen ab dem Tag, an dem ihnen erstmals Leistungen im Rahmen des Studiums zur Verfügung stehen (Studienbeginn). Die Einzelheiten hierzu sind der nachfolgenden Widerrufsbelehrung zu entnehmen. Über die gesetzliche Widerrufsfrist hinaus gewährt die SRH Fernhochschule freiwillig eine zusätzliche Testphase von weiteren 14 Tagen.
Insgesamt ergibt sich eine 4-wöchige Testphase (28 Tage ab Studienbeginn; davon Tag 1-14 gesetzliche Widerrufsfrist, Tag 15-28 freiwillige Testphase), in der die Studierenden sämtliche Leistungen der Hochschule unverbindlich nutzen können.
—Widerruf: Innerhalb der ersten 14 Tage ab Studienbeginn kann der Vertrag ohne Angabe von Gründen (z. B. per E-Mail an info@mobile-university.de) widerrufen werden.
—Kündigung: Vom 15. bis zum 28. Tag nach Studienbeginn kann der Vertrag in Textform fristlos gekündigt werden.
Wird der Vertrag während der gesamten 4-wöchigen Testphase widerrufen oder gekündigt, fallen keine Studiengebühren an. Wird das Fernstudium nach Ablauf der Testphase fortgesetzt, zählt diese Zeit zur regulären Studiendauer und wird entsprechend berechnet.

2. Vertragslaufzeit/Kündigungsfrist:
Der Vertrag endet mit erfolgreichem Abschluss des Studiums. Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 6 Monate. Die/der Studierende kann diesen Vertrag erstmalig zum Ablauf des ersten Halbjahres nach Vertragsabschluss unter Einhaltung einer Frist von 6 Wochen und danach jederzeit mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende in Textform kündigen. Unberührt bleibt das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund. Die SRH Fernhochschule ist zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund insbesondere dann berechtigt, wenn die/der Studierende
—ihrer/seiner Zahlungsverpflichtung trotz wiederholter Mahnung nicht fristgemäß nachkommt,
—wiederholt gegen die Nutzungsbedingungen des E-Campus verstößt,
—ihre/eine Zustimmung zur erforderlichen Datenverarbeitung nach C.3.4. widerruft,
—den erforderlichen Krankenversicherungsnachweis nicht beibringt,
—ihren/seinen Prüfungsanspruch im gewählten Studiengang verloren hat, wobei der Verlust nicht bestandskräftig sein muss
—bei der Zulassung über ein Probestudium gem. § 58 Abs. 3b LHG-BW die im ersten Studienjahr mindestens zu erreichenden 40 Credit Points (ECTS) nicht erfolgreich absolviert hat und damit die Hochschulzugangsberechtigung nicht erhält.
Die Kündigung muss in Textform erfolgen. Ein Rückzahlungsanspruch besteht im Falle einer Kündigung nicht. Bis zum Ende der Kündigungsfrist werden die Leistungen vollumfänglich zur Verfügung gestellt.

3. Änderung persönlicher Daten:
Anschriften-, Namens- sowie Kontoänderung, Änderung der privaten E-Mailadresse sind der SRH Fernhochschule unverzüglich in Textform mitzuteilen.

4. Vertragsänderungen:
Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Textform und der Zustimmung beider Vertragsparteien; einseitige Vertragsänderungen sind nicht gestattet. Nebenabreden bestehen nicht. Individuelle Absprachen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform.

5. Garantiebestimmungen:
Die SRH Fernhochschule GmbH gewährleistet bei einer eventuellen Einstellung des Studienbetriebes der SRH Fernhochschule in Deutschland und Österreich, dass alle Studierenden der SRH Fernhochschule das Studium beenden können.

6. Gerichtsstand:
Für Streitigkeiten aus diesem Vertrag gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist grundsätzlich das für den Wohnsitz der/des Studierenden zuständige Gericht. Für den Fall, dass die/der Studierende nach Vertragsabschluss ihren/seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus der Bundesrepublik Deutschland verlegt oder im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist der Gerichtsstand das für den Sitz der SRH Fernhochschule GmbH zuständige Gericht.

Zum Download der Allgemeinen Studienbedingungen als PDF klicken Sie bitte hier.

bankdata_section_nr = 7 | Default (Pre-Notification) | v5

Zahlungsart

Die Zahlung erfolgt an die SRH Fernhochschule über das gewählte Zahlmodell. Die Zahlung erfolgt in monatlichen Raten nachgelagert zum Monatsende, frühestens jedoch, nachdem die 4-wöchige Testphase verstrichen ist. Bei säumiger Zahlung behält sich die Hochschule vor, die Gebühren für die Rücklastschriften in Rechnung zu stellen bzw. ab der 1. Mahnung eine Mahngebühr von 5 € zu erheben.

SEPA-Lastschriftmandat: Ich ermächtige den Zahlungsempfänger bis auf Widerruf, die vertraglich geschuldeten Beträge mittels SEPA-Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die vom Zahlungsempfänger auf meinem Konto gezogenen SEPA-Lastschriften einzulösen. Die im Vertrag genannten Beträge sowie die jeweiligen Fälligkeitstermine gelten als Pre-Notification im Sinne der SEPA-Regelwerke. Hinweis: Ich kann innerhalb von 8 Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrags verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Ich bin damit einverstanden, dass zur Erleichterung des Zahlungsverkehrs die grundsätzlich 14-tägige Frist für die Information vor Einzug einer fälligen Zahlung bis auf einen Tag vor Belastung verkürzt wird. Gläubiger-Identifikationsnummer: DE62ZZZ00002134308. Die Mandatsreferenz wird separat mitgeteilt.


Bei Zahlungen aus dem Ausland oder als alternative Zahlungsmöglichkeit ist eine Überweisung auf folgendes Konto möglich, die Zahlung muss in € erfolgen. Etwaig anfallende Gebühren für die Überweisungen werden nicht von der SRH Fernhochschule übernommen (die Einrichtung eines Dauerauftrages wird empfohlen); bitte geben Sie bei der Überweisung Ihre Matrikelnummer an, die Sie nach der Einschreibung erhalten:


Evangelische Bank eG
IBAN: DE69 5206 0410 0108 0031 22
BIC: GENODEF1EK1

This option is not available to students residing in Germany. Please pay your fees online via our preferred payment partner https://srhfernhochschule.flywire.com. With Flywire, you can pay from accounts in your home country and currency and you can log in to view a statement of your payments.
To make your payment, go to https://srhfernhochschule.flywire.com

Mein Arbeitgeber übernimmt die Kosten für mein Fernstudium. Das hierfür benötigte Formular unter www.mobile-university.de/kostenuebernahme habe ich ausgefüllt und abgeschickt.

campaign_code = 5 | Default: None | v3

Durch Angabe eines Aktionscodes erkläre mich mit den Aktionsbedingungen einverstanden.

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